Behandlungsvertrag

Sehr geehrte Eltern,

Sie haben sich zu einer Vorstellung oder Behandlung Ihres Kindes in unserer Praxis entschlossen. Für die Behandlung in unserer Praxis benötigen wir die schriftliche Einwilligung aller Sorgeberechtigten, d.h. in der Regel beider Eltern:

§1687 BGB Ausübung der gemeinsamen Sorge bei getrennt lebenden Eltern
“Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, sind bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Bitte laden Sie den Behandlungsvertrag herunter und bringen ihn ausgefüllt und unterschrieben zum ersten Termin mit.

Behandlungsvertrag nach DSGVO hier herunterladen

BITTE BEACHTEN SIE:
Ohne ausgefüllten Behandlungsvertrag können wir Sie nicht behandeln!